Was ist Selbstverteidigung ?

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.

Selbstverteidigung ist eine verhältnismäßige Reaktion mit körperlichen Mitteln auf einen ungerechtfertigten Angriff. Selbstverteidigung bedeutet, in Notwehr zu handeln und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um einen Situation zu beenden, aus der für den Verteidiger schwerwiegende körperliche oder seelische Verletzungen entstehen können. Selbstverteidigung und somit einen eigene Anwendung von körperlicher Gewalt stehen immer als letztes einzusetzendes Mittel zur Verfügung.

Notwehrrecht

Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Jedermannsrecht

§ 127 StPO – vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

So die Rechtsprechung. In unseren Unterrichten und Trainings lehren wir nicht nur, die körperlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden oder heile zu überstehen, sondern beleuchten auch die rechtlichen Hintergründe.